Verteilungen

Verteilungen & Verteilungspläne für Künstler*innen

In regelmäßig durchgeführten Verteilungen schüttet die GVL Gelder an ihre Berechtigten aus. Wir berechnen Ihre Vergütungen auf Grundlage der Nutzung von Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben: Wenn diese z.B. im Radio oder im Fernsehen ausgestrahlt werden, erhalten Sie Vergütungen von der GVL.

Hier erhalten Sie einen Überblick über laufende und kommende Verteilungen, unsere Verteilzyklen sowie einen Einblick in die Grundlagen unserer Berechnung - die Verteilungspläne.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch unser FAQ.

Aktuelle Verteilungen

Hier sehen Sie, wie unsere Verteilplanung für das aktuelle Jahr aussieht.

Achtung: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine verbindlichen, monatsgenauen Angaben zu den geplanten Verteilungen machen können. Wir koordinieren eine Vielzahl von Verteilereignissen für unsere unterschiedlichen Berechtigtengruppen (Künstler*innen, Tonträgerhersteller*innen und Veranstalter*innen). Da dabei teilweise die gleichen Ressourcen benötigt werden, können wir leichte Verzögerungen über Monatsgrenzen hinweg nicht immer ausschließen.

Der Verteilprozess

So schaut der Verteilzyklus eines Jahres – hier am Beispiel von 2021 – aus:

 

Beispielhafte Darstellung des Verteilprozesses eines Verteiljahres.

 

Verteilungsrechnung

Ihr individueller Vergütungsanspruch hängt von unterschiedlichen Parametern ab. Grundsätzlich sind die Art und Intensität Ihrer Mitwirkung, sowie Form und Umfang der Nutzung der zugehörigen Produktion entscheidend. Darüber hinaus werden die Vorgaben für die Verteilungsrechnung jährlich von der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung, die durch die Berechtigten gewählt wird, beschlossen und in den Verteilungsplänen veröffentlicht.

Die Ermittlung Ihres individuellen Vergütungsanspruchs findet in vier Schritten statt:

  1. Sie melden als Berechtigte*r die Art Ihrer Mitwirkung(en) an einer Produktion. Die GVL bestimmt nun aus den von Ihnen gemachten Angaben zu Rolle und ggf. Funktion, sowie Drehtagen/Synchrontakes und zusätzlicher weiterer Parameter die anrechenbaren Kategoriepunkte für die Mitwirkung an der Produktion. Grundlage hierfür sind die von der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung beschlossenen Verteilungspläne.
  2. Sofern der GVL eine Nutzung der Produktion auf einem im jeweiligen Verteilungsjahr ausgewerteten Sender gemeldet wurde, wird als Grundlage die tatsächliche Nutzungsdauer der Produktion im jeweiligen Verteilungsjahr herangezogen. Diese wird mit verschiedenen Faktoren verrechnet („gewichtet“), um schließlich die anrechenbaren Nutzungseinheiten der Produktion zu erhalten. Die Verteilungspläne geben dabei je nach Produktionstyp unterschiedliche Degressionsstufen vor.
  3. Anschließend werden die individuellen anrechenbaren Kategoriepunkte der Mitwirkung mit den für die zugehörige Produktion ermittelten anrechenbaren Nutzungseinheiten multipliziert. Als Resultat ergeben sich die für die Mitwirkungsmeldung gültigen individuellen Mitwirkungspunkte.
  4. Um den Vergütungsanspruch für Ihre Mitwirkung ermitteln zu können, werden die im vorherigen Schritt ermittelten Mitwirkungspunkte mit dem aktuellen Geldwert pro Mitwirkungspunkt multipliziert. Im Ergebnis findet sich der Vergütungsanspruch für Ihre Mitwirkungsmeldung

Zur Berechnung Ihres Gesamtvergütungsanspruchs werden die Schritte 1-4 für jede einzelne Ihrer Mitwirkungsmeldungen wiederholt. Die daraus ermittelte Gesamtsumme wird dann im Rahmen der Verteilung an Sie ausgeschüttet.

Hier finden Sie unsere Verteilungspläne. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der ausgeschütteten Vergütungen.

Bitte beachten Sie:

Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.

Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden. Die Richtlinien für kulturpolitische Zuwendungen finden Sie hier. Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten werden aufgelöst und periodengerecht nachverteilt. Einnahmen aus den Rechten gelten als nicht verteilbar, wenn der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte und die GVL die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Berechtigten ergriffen hat.