Bei der GVL registrieren und Berechtigte*r werden

Wahrnehmungsvertrag abschließen

Wenn Sie uns die treuhänderische Wahrnehmung Ihrer Rechte übertragen möchten, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abschließen. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist kostenlos und ganz einfach online möglich.

Die GVL nimmt die Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler*innen, Tonträgerhersteller*innen und Veranstalter*innen wahr. Wir kümmern uns darum, dass künstlerische Leistungen fair vergütet werden, indem wir Gelder aus Nutzungen im Radio, privater Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und weiteren Einnahmebereichen einnehmen und verteilen.

Sind Sie Selbstvermarkter*in? Dann schließen Sie bitte sowohl einen Vertrag für Künstler*innen als auch einen für Hersteller*innen ab.

Wahrnehmungsvertrag Künstler*innen

Wahrnehmungsvertrag Hersteller*innen

Wahrnehmungsvertrag Veranstalter*innen

 

Schon Berechtigte*r der GVL?

Portal für Künstler*innen

Portal für Hersteller*innen

Weiterführende Informationen

Informationen zur GVL, unserer Arbeit und unserer Aufgabe gibt hier. Bei Fragen oder Unklarheiten freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon.