GVL
We are one of the biggest collective management organisations for neighbouring rights in Europe. Please read on to find out more about our activity as representatives of our rights holders.
Die Aktualisierung von Stammdaten sowie Steuer- und Vertragsunterlagen führt zu einer verzögerten Auszahlung! |
Haben Sie bereits die Corona-Nothilfe (250,- €) erhalten?Bitte beachten Sie dann folgende Information: |
Berechtigte, die bereits die Corona-Hilfe beantragt haben, erhalten eine gesonderte Information per E-Mail von der GVL. Sie werden gebeten, mitzuteilen, wenn sie die Vorauszahlungen nicht in Anspruch nehmen wollen. Die bereits erhaltenen 250 Euro bleiben verrechnungsfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Sind Sie zum ersten Mal hier und möchten die Corona-Nothilfe / den Künstler-Vorschuss beantragen?Bitte beachten Sie die folgenden Informationen: |
Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurz befristet beschäftigt tätig sind und Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können die Corona-Hilfe der GVL beantragen. Sie setzt sich zusammen aus einer einmaligen Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL sowie optional aus Vorschüssen für Künstler. Die Vorschüsse beziehen sich auf die Verteilungen 2015-2019. Die Antragstellung war nur bis zum 30.04.2020 möglich.
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben. Darüber hinaus sind Nachweise über den Ausfall der Veranstaltung bzw. Produktion beizufügen (Bestätigung/Absage vom Veranstalter oder der Produktion, Nachweis über Verdienstausfall).
Bitte füllen Sie dafür das untenstehende PDF-Formular zur Corona-Hilfe sowie die Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgen aus und schicken Sie es mit Ihren Nachweisen an coronahilfe@gvl.de.
Ergänzende Informationen zu Nachweisen für Schauspieler / Synchronsprecher:
Bitte beachten Sie:
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