Coronahilfe

Corona-Hilfe der GVL

Sind Sie zum ersten Mal hier und möchten die Corona-Nothilfe / den Künstler-Vorschuss beantragen?

Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurz befristet beschäftigt tätig sind und Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können die Corona-Hilfe der GVL beantragen. Sie setzt sich zusammen aus einer einmaligen Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL sowie optional aus Vorschüssen für Künstler. Die Vorschüsse beziehen sich auf die Verteilungen 2015-2019. Die Antragstellung war nur bis zum 30.04.2020 möglich, die Coronahilfe kann weiterhin beantragt werden.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben. Darüber hinaus sind Nachweise über den Ausfall der Veranstaltung bzw. Produktion beizufügen (Bestätigung/Absage vom Veranstalter oder der Produktion, Nachweis über Verdienstausfall).

Bitte füllen Sie dafür das untenstehende PDF-Formular zur Corona-Hilfe sowie die Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgen aus und schicken Sie es mit Ihren Nachweisen an coronahilfe@gvl.de.

Haben Sie bereits die Corona-Nothilfe (250,- €) erhalten?

Berechtigte, die bereits die Corona-Hilfe beantragt haben, erhalten eine gesonderte Information per E-Mail von der GVL. Sie werden gebeten, mitzuteilen, wenn sie die Vorauszahlungen nicht in Anspruch nehmen wollen. Die bereits erhaltenen 250 Euro bleiben verrechnungsfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden

Ergänzende Informationen zu Nachweisen für Schauspieler / Synchronsprecher

  • Synchronsprecher, die aufgrund ausbleibender, kurz befristeter Engagements keine Absagen vorweisen können, fügen ihrem Antrag stattdessen bitte eine separate Anlage bei, in welcher dieser Umstand vom Künstler schriftlich und mit persönlicher Unterschrift bestätigt wird.
  • Wenn für den Ausfall von konkreten Dreh-, Theater- oder Synchronprojekten eine entsprechende Nachricht vorliegt (durch den Arbeitgeber bezogen auf eine bestimmte Produktion), kann diese Nachricht eingereicht werden.
  • Ist das nicht der Fall, wurde im Jahr 2020 aber bereits in einem Synchronstudio gearbeitet, das nun geschlossen hat, so genügt die Einreichung der Liste der geschlossenen Studios und die Versicherung, dass bei einem dieser Studios in diesem Jahr bereits gearbeitet wurde.
  • Wenn obiges auch nicht möglich ist, benötigt die GVL von Schauspielern/Sprechern zwei Nachweise: 1. die persönliche Versicherung, dass der Berechtigte 2019 mind. 12 Einsätze hatte, 2. einen Nachweis für eine 2019er Produktion. Dabei entspricht ein Einsatz entweder einem Drehtag oder zwei Theatervorstellungen. Daraus wird abgeleitet, dass in diesem Jahr höchstwahrscheinlich ebenfalls Einkünfte aus diesem Bereich generiert worden wären, was nun aufgrund der Pandemie nicht mehr (in diesem Umfang) möglich ist.

Bitte beachten Sie folgende Informationen

  • Es können derzeit ausschließlich Anträge bearbeitet werden, die die GVL via E-Mail an coronahilfe@gvl.de erreichen. Postalische Anträge können derzeit nicht bearbeitet werden!
  • Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen in einer E-Mail. Bitte sehen Sie davon ab, zwei oder mehrere Mails zu versenden, da dies zu einer verzögerten Bearbeitung führt!
  • Bitte beachten Sie, dass Zahlungen ausschließlich auf die aktuell im System der GVL hinterlegten Bankverbindungen vorgenommen werden können. Hinweise zu Bankverbindungsänderungen in den Antragsunterlagen können derzeit nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Direktberechtigte persönlich die Nothilfe beantragen können, nicht deren Bevollmächtigte (z.B. Agenturen).
  • Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlung eines Vorschusses/Abschlages sowohl auf die Inanspruchnahme staatlicher Hilfemaßnahmen als auch auf steuerliche Belange auswirken kann.
  • Die Aktualisierung von Stammdaten sowie Steuer- und Vertragsunterlagen führt zu einer verzögerten Auszahlung!