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Letzte Gelegenheit für Künstler*innen

Jetzt noch schnell bis zum 15. Januar 2024 einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und damit an der Schlussverteilung 2020 teilnehmen!

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben, im Jahr 2020 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden. 

Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler*innen online abschließen. Geht ihre Registrierung bis zum 15. Januar 2024 (per Online-Formular) vollständig bei uns ein, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2020 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden. 

Registrierungen, die nach dem 15. Januar 2024 eingehen, können nicht mehr garantiert für die Schlussverteilung 2020 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist

Mit dem Vertragsabschluss erhalten Sie ihre Zugangsdaten für das Online-Portal meine.gvl.de. Um Vergütungen für die Nutzung ihrer Aufnahmen zu erhalten, müssen Sie ihre Produktionen im Online-Portal meine.gvl.de auswählen und um ihre Mitwirkung ergänzen. 

Der Meldeschluss für Meldungen für das Verteilungsjahr 2020 ist der 29. Februar 2024