GVL
We are one of the biggest collective management organisations for neighbouring rights in Europe. Please read on to find out more about our activity as representatives of our rights holders.
Wer ein nichtkommerzielles Webradio betreiben und Musik spielen möchte, benötigt unterschiedliche Lizenzen dafür. Die Lizenz für die Nutzung von erschienenen Tonträgern wird von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) vergeben.
Möchten Sie ein nichtkommerzielles Webradio bei der GVL anmelden? Dann benötigen wir einige wichtige Informationen von Ihnen, etwa wie viele Stunden am Tag Sie senden möchten, denn diese Angabe hat Einfluss auf die Höhe der Lizenzgebühren.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung oder Änderungsmitteilung die folgenden Formulare. Außerdem stellen wir Ihnen noch eine Ausfüllhilfe für den Anmeldebogen zur Verfügung, in der wir unter anderem wichtige Begriffe des Formulars definieren.
Die häufigsten Fragen zum nichtkommerziellen Webradio haben wir für Sie zusammengestellt:
Der Schutz der künstlerischen Leistungen von Urhebern und ausübenden Künstlern, wie z.B. Musiker oder Sänger, wird im Urheberrechtsgesetz geregelt. Danach müssen Urheber und Künstler eine Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte erhalten. Diese Aufgabe übernehmen GEMA und GVL: Die GEMA verwaltet u.a. die Rechte von Komponisten und Textdichtern (Urhebern), die GVL vertritt ausübende Künstler (Sänger, Musiker etc.) und Tonträgerhersteller. Daher ist eine Lizenzierung sowohl durch die GEMA als auch durch die GVL in jedem Falle erforderlich. Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot verwendeten Musikaufnahmen, die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind. Die GVL-Lizenzierungspflicht gilt unabhängig davon, ob die gesetzliche Schutzfrist für die Urheberrechte der Komponisten und Textdichter noch besteht oder bereits abgelaufen ist.
Bitte beachten Sie, dass Anbieter von Online-Streams nur die technischen Rahmenbedingungen bereitstellen, nicht aber leistungsschutzrechtliche Lizenzen erteilen können. Hierfür sind Sie als Betreiber – also „Macher“ – des Webradios verantwortlich.
Zusammenfassend müssen Sie folgende fünf Schritte absolvieren, um legal auf Sendung zu gehen:
Die Vergütungsberechnung erfolgt nach dem aktuellen GVL Webcast-Tarif (einzusehen hier). Der Tarif unterscheidet zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Angeboten. Relevante Faktoren, um die Vergütungen zu berechnen, sind unter anderem die tägliche Sendedauer, die durchschnittliche Zuhörerzahl und die Anzahl der zum Zwecke des Webcast gespeicherten Musiktitel.
Berechnungsbeispiel
Ein Webradio,
würde zahlen:
275 Euro Sendevergütung pro Jahr
+ 62,50 Euro Vervielfältigungsvergütung für die Musikstücke pro Jahr (= 0,125 Euro pro Titel/Jahr)
+ 23,63 Euro 7 Prozent Mehrwertsteuer
= 361,13 Euro GESAMT (brutto)
Auf 12 Monate umgerechnet, ergibt das eine GVL-Vergütung 30,09 Euro pro Monat. Die GVL stellt alle drei Monate 90,28 Euro in Rechnung. (Hinzu kommt die GEMA-Lizenz.)