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Anpassung des bestehenden Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) nimmt eine Anpassung ihres Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller vor, um eine Reihe neuer Entwicklungen zu berücksichtigen.

Eine grundlegende Änderung ist die Endverteilung der GVL-Ausschüttungen an Hersteller, die vier Jahrzehnte lang treuhänderisch durch den Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) durchgeführt wurde und seit Ende des Jahres 2013 durch die GVL selbst erfolgt. Weitere Anpassungen betreffen die Einräumung erweiterter Nutzungsrechte für die folgenden Bereiche:

  • kollektive Lizenzierung der Nutzung erschienener Tonträger als Hintergrundmusik auf Websites,
  • kollektive Lizenzierung von Podcasting- und Simulcasting-Angeboten zuvor gesendeter Programme in Bezug auf Musikvideos,
  • kollektive Lizenzierung der Vervielfältigung und Verbreitung bestimmter, zuvor gesendeter Programme im Wege des Video-on-Demand,
  • Erweiterung der Regelung zur Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe.

Der neue Wahrnehmungsvertrag wurde den mehr als 9.500 Herstellern postalisch zugesandt.