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Meldeschluss für die Verteilungsjahre 2015 und 2016 am 30.04.2021

Um die Berücksichtigung aller Mitwirkungen für die Schlussverteilungen 2015 und 2016 sicherstellen zu können, bitten wir unsere berechtigten Künstler, ihre Meldungen für diese Nutzungsjahre bis zum 30.04.2021 über meine.gvl abzugeben.

Dieser Meldeschluss gilt auch für die sogenannten „offenen Unterbudgets“ für die Jahre 2015 und 2016. Für Radioeigenproduktionen (Wort) ist eine Meldefrist bis 31.05.2021 vorgesehen.

Über den genauen Termin des Starts der Auszahlungen zur Schlussverteilung der Jahre 2015 und 2016 informieren wir Sie u.a. hier auf www.gvl.de. Den jeweiligen Stand zu den laufenden Verteilungen können Sie auch jederzeit hier nachvollziehen.

Alle berechtigten Künstler erhalten in den nächsten Tagen weitere Informationen per E-Mail. Darin finden Sie alle Informationen rund um den Meldeprozess im Künstler-Portal meine.gvl.

Fragen rund um das Melden von Mitwirkungen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Berechtigten-Service unter der Telefonnummer +49 30 48483-677 (Mo-Do: 10-16 Uhr, Fr: 10-14 Uhr) oder per E-Mail unter meinegvl@gvl.de. Bei spezielleren Fragen stehen Ihnen auch die entsprechenden Fachteams zur Verfügung.