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Der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) ist mit Wirkung zum 01.08.2019 dritter Gesellschafter der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) geworden. Bisherige Gesellschafter der GVL sind der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) und die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV). Der BFFS vertritt in seiner Rolle als Gesellschafter zukünftig insbesondere die Interessen der Schauspieler und Synchronschauspieler.
GVL verzeichnet Einnahmen von rund 230 Mio. Euro aus Leistungsschutzrechten für Künstler, Hersteller und Veranstalter
Das EU-Parlament hat am 26. März 2019 für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt und damit den Weg für ein modernes Urheberrecht gelegt, in dem sowohl Nutzer als auch Kreativschaffende von fairen Regeln profitieren. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) begrüßt diese Entscheidung.
Bilanz 2017: GVL erzielt 310 Mio. Euro Einnahmen aus Leistungsschutzrechten für Künstler, Hersteller und Veranstalter

Im Rahmen ihrer diesjährigen Gesellschafter- und Delegiertenversammlung hat die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) am Mittwoch einen Rekordumsatz für das Jahr 2016 veröffentlicht. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft über 271 Mio. Euro an Einnahmen für ihre Berechtigten eingenommen.
Am vergangenen Freitag fand in Berlin turnusgemäß die Berechtigtenversammlung der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) statt. 327 GVL-Berechtigte und 712 Berechtigte, die sich über Vollmachten vertreten ließen, wählten aus insgesamt 52 Kandidatinnen und Kandidaten ihre 22 Delegierten. Mit dieser Wahl wurden die bisherigen Beiratsmitglieder von den neuen Delegierten als Vertreter der Berechtigten funktional abgelöst. In der neuen Gesellschafter- und Delegiertenversammlung vertreten sie die Interessen aller Berechtigten gemeinsam mit den Gesellschaftern der GVL. Zudem wurden auf der Versammlung Rekordeinahmen für 2016 verkündet, welche voraussichtlich erstmals deutlich über der 200-Millionen-Marke liegen werden.

Mit einem Gesamtertrag von 161,8 Mio. Euro schließt die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) das Geschäftsjahr 2015 ab. Daraus ergibt sich ein leichtes Minus von 0,9 Prozent gegenüber 2014. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem Nachzahlungseffekt im Vorjahr: 2014 führte die Summe des Gesamtvertrags über die Kopiervergütung für PCs mit einem Großteil der Geräteindustrie zu einer Nachzahlung im zweistelligen Millionenbereich (einschließlich der Nachzahlungen für Vorjahre). Bei Herausrechnung dieses Einmaleffektes kann die GVL in 2015 einen Anstieg ihrer Erträge verzeichnen.
Der GVL-Beirat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem Regierungsentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. Vielmehr sollten die Abgeordneten zum ursprünglichen Ziel des Gesetzentwurfs zurückkehren, Kreative und ihre Produzenten zu stärken und die drastischen Fehlentwicklungen bei der Privatkopieabgabe durch die Gerätehersteller und -importeure endlich zu korrigieren.
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften, darunter auch die GVL, mit den im BITKOM vertretenen Herstellern und Importeuren über die Höhe der Vergütungen für die Kopiernutzung auf Mobiltelefonen und Tablets geeinigt.
Am 29. Oktober 2015 entschied das Oberlandesgericht (OLG) München, dass der für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu zahlende Tarif für die Tonträgerwiedergabe in Tanzschulen unverändert lediglich 20 Prozent des entsprechenden GEMA-Tarifs, der für die Musikautoren gezahlt wird, beträgt.

GVL Kommunikation

Pressekontakt
Juliane Fiedler (Leiterin Kommunikation)
Roman Obst