GVL
We are one of the biggest collective management organisations for neighbouring rights in Europe. Please read on to find out more about our activity as representatives of our rights holders.
Wenn Sie uns die treuhänderische Wahrnehmung Ihrer Rechte übertragen möchten, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abschließen. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist für Sie kostenlos.
Füllen Sie hierzu die folgenden Formulare aus und senden uns diese bitte unterschrieben zu:
Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Firmendaten bitte mit Unterschrift mit. Verwenden Sie dazu bitte die Vorlagen. So können wir sichergehen, dass alle wichtigen Informationen und Überweisungen ihren Empfänger erreichen.
Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.
Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden. Die Richtlinien für kulturpolitische Zuwendungen finden Sie hier.
Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten werden aufgelöst und periodengerecht nachverteilt. Einnahmen aus den Rechten gelten als nicht verteilbar, wenn der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte und die GVL die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Berechtigten ergriffen hat.