GVL
We are one of the biggest collective management organisations for neighbouring rights in Europe. Please read on to find out more about our activity as representatives of our rights holders.
Die gesetzliche Verlängerung der Schutzdauer für Darbietungen des ausübenden Künstlers und für den Tonträgerhersteller (gemäß den im Jahr 2013 neu gefassten § 85 Abs. 3 S. 1 und § 82 Abs. 1 S. 1 UrhG) ermöglicht es, Tonträger länger kommerziell zu verwerten, d. h. Einnahmen zu erzielen, die ohne die Verlängerung der Schutzdauer nicht mehr hätten erzielt werden können, weil die betroffenen Titel gemeinfrei geworden wären. Damit der damit verbundene gesetzliche Vergütungsanspruch aus § 79a UrhG dem ausübenden Künstler zugutekommt, bitten wir die Tonträgerhersteller um alsbaldige Rückmeldung hinsichtlich der in den Jahren 2014 bis 2018 erwirtschafteten Erlöse aus den betroffenen Titeln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.
Informationsblatt Schutzfristverlängerung (PDF)
Formulare
Excel GVL Template_Künstlerbeteiligung an den Einnahmen 2016-2018