Rechteinhaber
Mehr als 140.000 Rechteinhaber vertrauen uns bereits in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte. Erfahren Sie hier, wie auch Sie von der GVL profitieren.
Zum Nachlass eines verstorbenen Künstlers gehören auch seine Leistungsschutzrechte. Viele Erben entscheiden sich bei der Wahrnehmung dieser Rechte für die GVL – aus gutem Grund.
Das Gesetz schützt Leistungsschutzrechte über einen Zeitraum von bis zu 70 Jahren und sie gehen an den Erben über – das bedeutet, dass etwaige Vergütungen für diese Produktionen auch nach dem Tod eines Künstlers möglich sind: Werden die Produktionen während der Restdauer des Leistungsschutzzeitraums weiterhin von Radio- oder Fernsehsendern ausgestrahlt, dann stehen die Vergütungen Ihnen als rechtmäßigem Erben zu.
Mehr als 140.000 Künstler weltweit vertrauen uns in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte. Auch für Sie als Erbe eines verstorbenen Künstlers übernehmen wir diese Aufgabe gerne.
Als Erbe können Sie einen bestehenden Wahrnehmungsvertrag mit der GVL weiterführen oder auch erstmalig einen neuen Vertrag abschließen. Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente zur Anerkennung Ihrer Erbberechtigung:
Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist die Angabe eines Bevollmächtigten erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular:
Hier finden Sie die Informationen für Erben zum Herunterladen und Ausdrucken:
Sie melden uns die Mitwirkung(en) des verstorbenen Künstlers, z.B. in Musik- oder Filmaufnahmen, in unserem Onlineportal MEINE.GVL. Wie genau das funktioniert, lesen Sie im Bereich Mitwirkungsmeldung.